Im Zusammenhang mit EU-Sanktionen infolge des Ukraine-Kriegs haben deutsche Behörden erneut Immobilien eines russischen Oligarchen in Bayern durchsucht. Wie die ermittelnde Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) mitteilt, haben Beamte am Donnerstagmorgen mehrere Objekte im Großraum München beziehungsweise Tegernsee durchsucht. Unter anderem wurden mehrere Fahrzeuge abtransportiert, wie dpa-Reporter berichteten. Rund 30 Fahnder durchsuchten nach dpa-Informationen die Villa am See.
Razzia in Villa am Tegernsee
Zoll und Polizei haben bei der Razzia in der Villa am Tegernsee Vermögenswerte sichergestellt, die im Zusammenhang mit einem russischen Oligarchen stehen sollen. Unter anderem wurden aus dem Anwesen in Rottach-Egern mehrere hochwertige Fahrzeuge der Luxusklasse abtransportiert, wie dpa-Reporter berichteten.
Usmanow wohl Ziel der Aktion
Eine mit den Ermittlungen vertraute Person sagte der Nachrichtenagentur Reuters, Ziel der Aktion seien Besitztümer des Geschäftsmanns Alischer Usmanow. Von der Anwaltskanzlei, die Usmanow in Deutschland vertritt, war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die EU wirft Usmanow vor, er habe die die Ukraine destabilisierende Politik der russischen Regierung aktiv unterstützt. Der 70-Jährige mit Firmenbeteiligungen in verschiedenen Branchen sei einer der vom russischen Präsidenten Wladimir Putin besonders favorisierten führenden Geschäftsleute.
Bereits im September des vergangenen Jahres hatten deutsche Strafverfolgungsbehörden ein Anwesen Usmanows in Rottach-Egern am Tegernsee durchsucht. Damals ging es in erster Linie um den Vorwurf der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. Das Landgericht Frankfurt erklärte diese Razzien später für unzulässig.
Russischer Geschäftsmann soll auf EU-Sanktionsliste stehen
An der Aktion am Donnerstag waren einem ZfS-Sprecher zufolge auch das Bundeskriminalamt, die Steuerfahndung Düsseldorf, die Bundespolizei und das Zollfahndungsamt München beteiligt. Die Aktion basiere auf entsprechenden gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen.
Die betroffene Person sei im Anhang I in der EU-Sanktionsverordnung gelistet, hieß es weiter. Daraus folge, dass sämtliche Gelder und Ressourcen im Eigentum oder Besitz der Person – oder die von ihr gehalten oder kontrolliert werden – eingefroren seien. Sie dürften nicht veräußert werden. Die ZfS ermittele entsprechende Vermögenswerte. Bei entsprechenden Anhaltspunkten führe die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Zu der konkreten Aktion könnten aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen “eingefroren” sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Sicherstellung. Dafür sei eine “Sonderkommission Matrjoschka” gebildet worden.
Mit Informationen von reuters und dpa.