Der Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, ist wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Erwerbs von kinder- und jugendpornografischem Material in Untersuchungshaft gekommen. Das bestätigte ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bochum. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Lünens Vize-Bürgermeister in U-Haft – Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Der Kommunalpolitiker soll seit 2018 in insgesamt neun Fällen Jugendliche und ein Kind gegen Geld oder Kleidung als Sachleistungen missbraucht haben, hieß es von dem Sprecher. Zwei der betroffenen Jugendlichen seien zur Tatzeit 16 Jahre alt gewesen; die übrigen Jugendlichen waren demnach 14, 15 und 17 Jahre alt. Das Kind war 13 Jahre alt. Im Fall des Kindes sei die vorgeworfene Tat virtuell erfolgt, in den anderen Fällen bei persönlichen Treffen.
Bei einer Durchsuchung im März dieses Jahres seien bei Wolski rund 40 Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden worden, sagte der Staatsanwalt. Es bestehe Flucht- und Verdunklungsgefahr. Deshalb habe ein Amtsrichter am Donnerstag Haft angeordnet.
Die Verteidigerin des Politikers wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Sie habe Akteneinsicht beantragt, sagte sie. Bis zum rechtskräftigen Nachweis einer Tat gilt die Unschuldsvermutung.
Bei sexuellen Handlungen an Jugendlichen unter 18 Jahren liegt Missbrauch vor, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird – dazu zählt auch, wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden (Strafgesetzbuch, § 182). Sexuelle Handlungen an unter Vierzehnjährigen gelten laut Strafgesetzbuch generell als Kindesmissbrauch.