In Bad Tölz dürfen E-Wagen-Fahrer eine Stunde lang kostenfrei parken. Dennoch bekam ein E-Wagen-Fahrer auf einem Parkplatz einen Strafzettel – wegen einer bürokratischen Regelung, die er nicht kannte.
Der „BR24“ berichtet, in Bad Tölz sei einem E-Wagen-Fahrer eine Strafgebühr in Höhe von 20 Euro verhängt worden, nachdem er parkscheinlos geparkt hatte. Geltendem Gesetz nach dürfen E-Wagen in der Region eine Stunde lang auf gekennzeichneten Parkplätzen kostenfrei abgestellt werden.
Der Stadt zufolge habe der betroffene E-Wagen allerdings im Kennzeichen nicht den Buchstaben „E“ getragen – was wiederum Bedingung für die Einordnung als E-Fahrzeug in der Region sei.
Erster Fall seiner Art
Dem „BR24“ gegenüber erklärt die Stadt Bad Tölz, der Fall sei der erste seiner Art. Auf dem Parkschild des betroffenen Parkplatzes habe aber unmissverständlich gestanden, dass E-Wagen durch Kontrolleure nur als solche erkannt werden können, wenn das Kfz-Schild ein „E“ enthalte.
Angesichts der klaren Sachlage habe man auch „keinen Spielraum“, dem Fahrer die Strafgebühr zu ersparen, sagt Thorsten Preßler vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.