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Beschlussvorlage zum Flüchtlingsgipfel: Bund will Ländern kein zusätzliches Geld geben

NIG_Admin by NIG_Admin
June 26, 2023
in TAGESTHEMEN
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Beschlussvorlage zum Flüchtlingsgipfel: Bund will Ländern kein zusätzliches Geld geben
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exklusiv

Stand: 06.05.2023 19:28 Uhr

Auf dem anstehenden Flüchtlingsgipfel soll es auch um die Forderung der Länder nach mehr Mitteln für die Unterbringung gehen. Aus einer Beschlussvorlage des Bundes geht jetzt hervor: Mehr Geld gibt’s nicht.


Moritz Rödle

Seit Monaten fordern die Länder mehr Geld vom Bund für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten. Am kommenden Mittwoch treffen sich die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen mit dem Bundeskanzler zu einer Sonder-Konferenz im Bundeskanzleramt.

Schon im Vorfeld hatte der Bund die Forderungen der Länder zurückgewiesen. Jetzt liegt dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv der Entwurf einer Beschlussvorlage aus dem Bundeskanzleramt vor. Dieser wurde am Nachmittag den Ländern zugeleitet, die sich nun dazu verhalten müssen.

Innenministerin Faeser hat Forderungen der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung kritisiert.
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Bund will kein zusätzliches Geld geben

In dem Beschlussvorschlag stellt der Bund erneut klar, dass er nicht bereit ist, über die bereits vereinbarten Summen hinaus Geld an die Länder zu geben. Nur die bisher schon gewährte Pauschale für allgemeine flüchtlingsbezogene Kosten in Höhe von 1,25 Milliarden Euro soll auch in den kommenden Jahren zur Verfügung gestellt werden.

Zur Begründung weist der Bund auf seine bereits gewährten hohen Ausgaben für Geflüchtete hin. Insbesondere wird erwähnt, dass der Bund seit Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine die Lebenshaltungskosten und bis zu 75 Prozent der Kosten für deren Warmmiete übernimmt. Allein das habe im vergangenen Jahr rund drei Milliarden Euro gekostet.

Seit Wochen dringen die Länder auf mehr Geld für die Unterbringung von Geflüchteten. Jetzt hat der Bund mal durchgerechnet.
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Geben die Länder das Geld an die Kommunen weiter?

In dem Papier heißt es außerdem, der Bund übernehme große Teile der Flüchtlingskosten, obwohl der Bundesrechnungshof festgestellt habe, dass der Bund damit in erheblichem Umfang Ausgaben finanziert, die nach dem Grundgesetz von Ländern und Kommunen zu erbringen seien. Im Jahr 2021 seien dies insgesamt rund 24 Milliarden Euro gewesen.

Auch der bekannte Vorwurf, die Länder würden das Geld des Bundes gar nicht in vollem Umfang an die Städte und Gemeinden weitergeben, findet sich zumindest mittelbar in dem Beschlussvorschlag. Auf Seite sechs wurde eine Tabelle eingefügt, in der die einzelnen Länder eintragen sollen, wie viel der Bundesmilliarden sie tatsächlich an die Kommunen weitergegeben haben.

Bald sollen alle Ausländerbehörden digital arbeiten

Auf den folgenden der insgesamt 23 Seiten geht es um zusätzliche Maßnahmen, auf die Bund und Länder sich einigen sollen. Unter anderem sollen die Länder sich auf ein festes Datum festlegen, bis wann die Landesausländerbehörden vollständig digitalisiert sein sollen.

Der Vorschlag des Bundes: Bis Ende 2024 sollen die Ausländerbehörden in der Lage sein, ihre Arbeitsprozesse automatisiert unter Nutzung elektronischer Akten abwickeln zu können. Grundsätzlich hatte man sich darüber schon im November 2022 geeinigt. Nun soll das Projekt ein konkretes Zieldatum bekommen.

Aber unter den Vorschlägen sind auch Maßnahmen, bei denen sich der Bund offenbar das Einverständnis der Länder sichern will. Zum Beispiel sollen Menschen aus Staaten, die eine EU-Beitrittsperspektive besitzen, beschleunigte Verfahren bekommen. Das gelte insbesondere für Menschen aus Georgien und Moldau. Dort sei gewährleistet, dass weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.

Rückkehr abgelehnter Asylbewerber soll vereinfacht werden

Außerdem will der Bund die Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern in die Heimatländer vereinfachen. Dazu schlägt er unter anderem vor, gesetzliche Regeln, die Abschiebungen bisher erschwerten, anzupassen. Konkret will man beispielsweise die Durchsuchungsmöglichkeiten der Polizei erweitern und den sogenannten Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängern. 

Abschiebehaft will die Regierung unabhängig von Asylanträgen möglich machen. Klagen gegen Einreise und Aufenthaltsverbote sollen bei Abschiebungen keine aufschiebende Wirkung haben.

 



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